web2know
GmbH
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der
Web2know GmbH für Internet Services
(nachfolgend Web2know genannt)
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AGB im PDF-Format
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet -
Services gelten für alle Leistungen (wie Wartung, Pflege,
Installation, Migration, Internetdienste, Schulung sowie sonstige
Beratungsleistungen), soweit nicht Abweichendes schriftlich
vereinbart wurde. Web2Know kann diese Dienstleistungen für den
Kunden auch durch Dritte erbringen lassen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen, die von einem Kunden seinem
Auftrag zugrunde gelegt werden, gelten als abgelehnt, soweit sie
nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
3. Für den Dienst WebAttachedBackup gelten gesonderte Regelungen.
§ 2. Nutzung der Dienste
Dem Kunden stehen die Internet-Angebote von Web2Know zur freien
kommerziellen, privaten oder sonstigen Nutzung sowie freien
Gestaltung zur Verfügung, soweit die gesetzlichen Bestimmungen,
technischen Erfordernisse und die in diesem Vertrag vereinbarten
Regelungen eingehalten werden.
§ 3. Rechte an der Domain
Soweit ein Kunde einen Domain-Namen anmeldet, verfügt er über diesen
selbst frei im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen des
zuständigen Network Information Centers (NIC). Z.B. gelten bei
DE-Domains die Regelungen der DENIC eG (siehe http://www.denic.de).
Web2Know ist nur ein vom Kunden beauftragter Vermittler, um die
Domain-Namen registrieren, konnektieren und verwalten zu lassen. Die
Rechte und Pflichten bestehen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
NIC.
§ 4. Mehrere Domains für einen Web-Server
Der Kunde kann mehrere Domain-Namen auch für einen Web-Server
beantragen und Web2Know damit beauftragen, dass diese auf den
gleichen Web-Server verweisen (z.B.: www.MeineFirma.de und
www.Meine-Firma.de).
§ 5. Delegation einer Domain von einem anderen ISP an Web2Know.
Der Kunde kann eine über einen anderen Vertragspartner angemeldete
und betreute Domain an Web2Know delegieren (sog.
Domain-Name-Delegation oder Konnektivitäts-Koordination oder KK).
Web2Know verwaltet dann im Kundenauftrag die Domain. Gesonderte
Kosten für diese Delegation entstehen hierfür nicht, der Kunde zahlt
nur die üblichen Kosten für die Domain-Name Verwaltung gemäß
Leistungs- und Preisangebot.
§ 6. Delegation einer Domain von Web2Know an einen anderen ISP.
Der Kunde kann eine bei Web2Know eröffnete Domain an einen anderen
Internet Service Provider (ISP) delegieren lassen (sog. KK), um
diese dort fortzuführen. Dem Kunden entstehen für diese KK seitens
Web2Know Kosten in Höhe von € 30,-- zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer. Davon unberührt bleiben die sonstigen Leistungs- und
Preisvereinbarungen mit Web2Know. Hat ein Kunde seine Rechnungen bei
Web2Know noch nicht ausgeglichen, ist Web2Know berechtigt, den
KK-Auftrag des Kunden erst nach Begleichung aller Rechnungsbeträge
durchzuführen.
§ 7. Löschung einer Domain im Kundenauftrag.
Die Löschung des Domain-Namens eines Kunden in seinem Auftrag ist
kostenfrei. Davon unberührt bleiben die sonstigen, mit dem Kunden
vereinbarten Leistungs- und Preisvereinbarungen. Kündigt der Kunde
einen seine Domain enthaltenden Vertrag gänzlich und delegiert die
Domain in der von ihm bezahlten Vertragslaufzeit nicht weiter oder
beauftragt Web2Know mit der Fortführung der Domain als Reservierung,
versteht Web2Know dies als gleichzeitige Kündigung der
Registration des Domain-Namens. Web2Know wird in diesem Fall beim
zuständigen NIC die Löschung veranlassen, um vom Kunden nicht mehr
getragene Folgekosten zu vermeiden.
§ 8. Kundenseitige Speicherung von Informationen
Der Kunde wird seine auf dem von Web2Know bereitgestellten
Speicherplatz abgelegten Informationen (Web-Seiten etc.) zusätzlich
selbst anderweitig speichern und sichern. Er stellt Web2Know von
jeglicher Haftung dafür frei, wenn seine auf dem Speicherplatz von
Web2Know abgelegte Informationen trotz getroffener
Sicherungsmaßnahmen dort nicht mehr verfügbar sein sollten.
§ 9. Passwortschutz
Die Verantwortung für den Schutz (Geheimhaltung) der dem Kunden zur
Verfügung gestellten Passwörter für den Zugang zu den angebotenen
Internet-Diensten obliegt allein dem Kunden. Soweit der Kunde sein
Passwort selbst ändern kann, wird empfohlen, dies in regelmäßigen
Abständen zu verändern und das Passwort durch Berücksichtigung von
Sonderzeichen komplex zu gestalten. Ist das Passwort nicht
veränderbar, so verpflichtet sich der Kunde, Web2Know sofort zu
benachrichtigen, wenn er vermuten muss, dass unbefugten Dritten das
Passwort bekannt ist.
§ 10. Überschreiten des Datenvolumens
Überschreitet der Web-Server des Kunden oder andere in Anspruch
genommenen Dienste von Web2Know die im jeweilig vereinbarten Angebot
gesetzten maximalen Werte für das monatliche Datentransfervolumen,
so kann Web2Know ab dem Folgemonat zusätzlich anfallende
Volumengebühren berechnen, wenn in jeweiligen Folgemonaten das
Maximum für das Datenvolumen erneut überschritten wird. Die
Zusatzkosten berechnen sich anhand der Preise für zusätzliches
Transfervolumen. Der Kunde kann auf seinen Wunsch hin auch auf ein
Leistungspaket umsteigen, das ein erhöhtes Datentransfervolumen
abdeckt. Der Kunde kann sich anhand des Statistikprogramms seines
Web- Servers jederzeit über den in jeweiligen Tagen und Monaten
entstandenen Volumentransfer informieren. Insoweit besteht hier für
Web2Know gegenüber dem Kunden keine vorausgehende
Benachrichtigungspflicht.
§ 11. Überlassung von Software und anderen Produkten
Soweit Web2Know dem Kunden Software, andere Lizenzen oder Produkte
zur Nutzung zur Verfügung stellt, darf er - sofern nichts anderes
vereinbart wurde- diese nicht an Dritte weitergeben. Er muss sie
nach Vertragsbeendigung an Web2Know zurückzugeben sowie evtl.
gemachte Kopien löschen. Sofern nichts anderes ausdrücklich
vereinbart wurde, handelt es sich bei der Überlassung um ein nicht
ausschließliches Nutzungsrecht im zeitlichen Rahmen der
Vertragsdauer.
§ 12. Domain-Name des Kunden
Der Kunde versichert, dass er mit dem von ihm gewählten Domain-Namen
wissentlich keine Marken- oder Namensrechte Dritter verletzt. Der
Kunde wird Web2Know unverzüglich informieren, wenn er wegen einer
solchen Rechtsverletzung belangt wird. Der Kunde stellt Web2Know von
Ersatzansprüchen Dritter frei, falls der Domain-Name des Kunden
rechtlich angegriffen und dabei Web2Know oder das betreffende NIC in
die Sekundärhaftung genommen wird. Wenn Web2Know durch einen Dritten
wegen der Domain ein Rechtsstreit angedroht oder dieser begonnen
wird, ist es Web2Know gestattet, die betroffene Domain ggf. zu
sperren oder gar zugunsten des Klägers die Domain an diesen zu
delegieren, es sei denn, dass der Kunde unverzüglich Web2Know für
drohende Prozess- und Anwaltskosten im vollen Umfang des
Prozessrisikos angemessene Sicherheiten stellt.
§ 13. Veröffentlichung von Inhalten
Der Kunde sichert zu, dass die auf seinen Web-Seiten und sonstigen
Informationsangeboten veröffentlichten Inhalte und sein Domain-Name
keine Rechte Dritter verletzen und den geltenden Gesetzen
entsprechen. Dies gilt für das deutsche Recht und ggf. für das
Landesrecht am Wohnsitz des Kunden sowie für das Recht der Länder,
für die der Kunde - insbesondere in der jeweilig geltenden
Landessprache - seine Informationen bereithält. Für den Fall, dass
Web2Know hier als Provider in die Sekundärhaftung genommen wird,
wird der Kunde Web2Know von jeglicher Haftung für die Inhalte seiner
Internet-Präsenz, der übermittelten Kommunikationsinhalte oder den
von ihm gewählten Domain-Namen freistellen. Dies gilt auch dann,
wenn er im Auftrag Dritter, z.B. in der Funktion als Wiederverkäufer
von Webspace handelt.
§ 14. Sperrung von Web-Seiten
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Web2Know den Zugriff auf die
Web-Site oder einzelne Web-Seitenbereiche des Kunden und / oder
seine EMailaccounts dann sperren darf,
• wenn ein Dritter Web2Know oder den zuständigen NIC in die
Sekundärhaftung nimmt oder zur Unterlassung auffordert und der Kunde
die Rechtsinhaber-Schaft, z.B. der veröffentlichten Dokumente, der
zum Download angebotenen Software, etc. nicht zweifelsfrei
nachweisen kann oder wettbewerbs-, marken-, namens-, datenschutz-
oder strafrechtliche oder andere Gesetze verletzende Angriffspunkte
bietet.
• wenn die Web-Seiten oder Mailaccounts für pornografische oder
andere
Angebote genutzt werden, die gegen die guten Sitten (Beleidigung,
Verunglimpfung, Ehrverletzung) oder gegen das allgemeine
Rechtsempfinden verstoßen. Richtet der Kunde eine Web-Präsenz mit
pornografischen Inhalten ein, stimmt er der Zahlung einer sofortigen
Vertragsstrafe an Web2Know in Höhe von € 5.000,-- zu.
• wenn der Kunde unter Angabe seiner Domain per Versand durch Emails
oder per Mailinglist / Newsletter oder in Newsgroups Werbung oder
sonstige unerwünschte Informationen an Empfänger oder Leser
versendet, die der Zusendung oder Veröffentlichung solcher
Informationen vorher nicht zugestimmt haben (sog. Spamming). Der
Kunde wird von Web2Know von einer Sperrung der Dienste oder der
Herausnahme von Web-Seiten möglichst vorab informiert. Dem Kunden
steht es frei, Web2Know die Unbedenklichkeit der Inhalte zu
beweisen, damit das Angebot erneut freigeschaltet werden kann.
§ 15. Technische Rahmenbedingungen
Der Kunde kann die mit dem jeweiligen Leistungsspektrums eines
Web-Servers gegebenen technischen Möglichkeiten im vollen Umfang
nutzen. Web2Know behält sich jedoch vor, dem Kunden den Einsatz von
Programmen oder Techniken zu untersagen, die den technischen Betrieb
des Web-Servers beeinträchtigen oder außerordentlich belasten.
§ 16. Haftungsausschluss bei Anmeldung des Domain-Namens
Bei der Anmeldung des Domain-Namens wird Web2Know von jeglicher
Haftung und Gewährleistung dafür freigestellt, dass der vom Kunden
bestellte Domain-Name auch zugeteilt wird. Web2Know kann auch nicht
gewährleisten, dass der im Kundenauftrag beantragte oder delegierte
Domain-Name oder Subdomain-Name frei von Rechten Dritter ist oder
nicht aus anderen Gründen gefährdet sein kann. Die Prüfung der
Rechtslage und das Namensrisiko ist allein Sache des Kunden.
§ 17. Löschung von E-Mails auf den E-Mailaccounts des Kunden
Web2Know behält sich vor, auf den E-Mailaccounts des Kunden
eingegangene E-Mails auf den Mailservern von Web2Know löschen zu
dürfen, wenn diese älter als sechs Wochen sind und diese nicht durch
den Kunden selbst abgerufen bzw. selbst gelöscht worden sind. Im
Falle eines Mailbombing des Kunden-Emailaccounts kann dies auch
früher geschehen. Die Löschung gilt nicht für vom Kunden bei
Web2Know eingerichtete Mailinglisten und Newsletter auf
Mailing-List-Servern; die hier eingegangenen E-Mails bleiben
archiviert.
§ 18. Vertragsdauer und Kündigungskonditionen
Bei kontinuierlichen Leistungen wird der Vertrag für eine bestimmte
Zeit, mindestens jedoch ein Jahr, abgeschlossen. Der Vertrag kann
vom Kunden oder von Web2Know mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende
der vereinbarten Vertragsperiode jederzeit ohne Angabe von Gründen
gekündigt werden. Für den Kündigungszeitpunkt maßgeblich ist das
Eingangsdatum der Kündigung beim Empfänger. Wir der Vertrag nicht
fristgemäß gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 12
Monate.
§ 19. Preise
Der Kunde zahlt für die bestellten Leistungen die vereinbarten
Preise. Diese sind für die laufende Periode fest. Preiserhöhungen zu
Beginn einer Verlängerungsperiode müssen von Web2Know mit einer
Frist von 120 Tagen schriftlich angekündigt werden.
§ 20. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Web2Know kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen,
wenn der Kunde länger als vier Wochen mit seinen Zahlungen im Verzug
ist, der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben
gemacht hat, im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von
Web2Know gegen gesetzliche Verbote verstößt, trotz Abmahnung von
Web2Know erneut dem geschlossenen Vertrag zuwiderhandelt oder im
Internet eine heute unvorhergesehene Situation eintritt, die
Web2Know unzumutbare Härten auferlegen würde, wenn die angebotenen
Leistungen in der bisherigen Form weiter angeboten werden sollen.
§ 21. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Web2Know während
der Vertragsdauer und zum Zweck der gegenseitigen Vertragserfüllung
und der Abrechnung kundenbezogene Daten im Rahmen der geltenden
deutschen Datenschutz- und Telekommunikationsdienstesgesetze
speichert.
§ 22. Datensicherheit
Dem Kunde ist bekannt, dass das Internet ursprünglich als offenes
Netzwerk konzipiert wurde und daher auch noch heute unbefugte Dritte
Nachrichten und Informationen abfangen oder gezielt "erhacken"
können. Web2Know kann dem Kunden keine abhörsichere Datenübertragung
über das Internet garantieren. Der Kunde trägt selbst die
Verantwortung für das Risiko, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte
Informationen über das Internet zu übermitteln bzw. in seinen
Informationsangeboten vorrätig zu halten. Der Kunde wird ferner
darauf hingewiesen, dass es Web2Know technisch möglich ist, für das
Internet bestimmte Informationen des Kunden, die auf Servern von
Web2Know gebracht worden sind, einzusehen und bei technischen
Problemen oder zur Beantwortung von Supportanfragen des Kunden ggf.
auch einsehen muss.
§ 23. Betriebsbereitschaft
Web2Know bemüht sich im Rahmen seines Dienstleistungsspektrums um
eine ständige Verfügbarkeit der Betriebsbereitschaft der angebotenen
Dienste 24 Stunden am Tag (z.B. Web-Server, Mail-Server, Internet-
Konnektivität, Internet-Einwahl). Der Kunde weiß, dass Web2Know -
wie auch jeder andere ISP - keine 100%ige Betriebsbereitschaft
garantieren kann. Sollten technische Umstellungen eine kurzfristige
Betriebsunterbrechung erfordern, werden diese zu Zeiten mit
statistisch niedrigsten Zugriffraten durchgeführt und der Kunde
darüber vorab informiert. Für technische und sonstige Störungen, die
sich dem Einfluss von Web2Know entziehen (z.B. Störungen der
Leitungsverbindungen im Internet durch nationale und internationale
Netzwerkanbieter, höhere Gewalt) kann keine Haftung übernommen
werden. Ansonsten beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert
und berechnet sich anhand der relativen Ausfallzeit gegenüber der
Gesamtzeit der angebotenen Nutzung.
§ 24. Ausfallsicherheit
Web2Know bemüht sich um Ausfallsicherheit auch durch Backup-Lösungen
für die Informationsangebote des Kunden, z.B. durch Tape-Backups und
RAID-Systeme und betreibt die Rechner in klimatisierten
Server-Räumen. Der Kunde versichert, dass er seine auf Speicherplatz
bei Web2Know abgelegten Daten zusätzlich an anderer Stelle
abspeichert und zusätzlich sichert, da Web2Know hier keine Haftung
übernimmt.
§ 25. Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2. Der Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge
gelten als rechtswirksam nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
3. Weicht die schriftliche Bestätigung von der Bestellung ab, so
gilt dies als neues Angebot, das der Kunde innerhalb einer Woche
annehmen kann. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage unseres
neuen Angebots zustande.
4. Alle Vereinbarungen und Angaben gelten nur dann, wenn sie von
Web2Know schriftlich bestätigt wurden.
5. Alle in Prospekten und sonstigen an den Kunden ausgehändigten
Unterlagen enthaltenen Maß-, Leistungs- und Gewichtsangaben stellen
unverbindliche Angaben der Zulieferer dar. Wir stehen für sie nur
dann ein, sofern wir hierfür eine ausdrückliche
Verbindlichkeitserklärung schriftlich gegeben haben.
6. Tritt der Kunde aus Gründen, die Web2Know nicht zu vertreten hat,
vom Vertrag zurück, so hat er den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Dieser beträgt im Zweifelsfall 20 % des Bruttoauftragswertes.
§ 26. Leistungserbringung und Termine
1. Die von Web2Know genannten Termine und Fristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde.
2. Alle Leistungserbringungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger
und rechtzeitiger Versorgung durch den Zulieferer. Außerdem erfolgen
sie nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und
verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die
Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teilleistungen sind zulässig.
3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen (Unfall, Verkehrsstau, Flugverzögerungen etc.), die
Web2Know die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc., auch
wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten, hat Web2Know auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten: sie berechtigen Web2Know, die
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 27. Rechungsstellung und
Zahlungen
Web2Know stellt für kontinuierliche Leistungen zum Vertragsbeginn
und dann jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres eine ordnungsgemäße
Rechnung aus und stellt diese dem Kunden per Post zu. Erweiterungen
von kontinuierlichen Leistungen werden ebenfalls mit Leistungsbeginn
der Erweiterung für den Rest eines Kalenderjahres in Rechnung
gestellt und mit Beginn des neuen Kalenderjahres wieder als
Bestandteil der Gesamtleistung. Einzelleistungen werden direkt nach
Leistungserbringung berechnet. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer
wird separat ausgewiesen. Rechungen sind zahlbar ausschließlich
durch Bankeinzug, bei kontinuierlichen Rechnungen jeweils am Ende
eines Kalenderquartals für die vorangegangene Periode und bei
Einzelleistungen 14 Tage nach Rechnungsstellung. Gerät der Kunde
durch von ihn zu vertretende Gründe in Zahlungsverzug (z.B.
Bankeinzug nicht möglich) so steht Web2Know das Recht zur
Unterbrechung der Leistungen bis zum Forderungsausgleich zu. Für
offene Rechnungen kann in diesem Fall noch eine Mahngebühr in Höhe
von € 10,-- bankübliche Verzinsung geltend gemacht werden.
Gegenseitige Aufrechnung von Forderungen ist in jedem Fall
ausgeschlossen.
§ 28. Haftung/Gewährleistung
1. Web2Know haftet nur für unmittelbare Personen- und Sachschäden,
die dem Kunden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen.
2. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung -
gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur in Geldersatz. Sie ist
in jedem Fall begrenzt auf das 5-fache des Bruttoauftragswertes. Der
Anspruch ist nicht abtretbar.
3. Web2Know haftet nicht für Datenverluste. Der Kunde muss
entsprechende Datensicherungen rechtzeitig selbst vornehmen.
4. Eine Haftung ohne Verschulden ist ausgeschlossen.
§ 29. Geheimhaltung/Schutz- und Urheberrechte
1. Sowohl Web2Know als auch der Kunde sind verpflichtet,
Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei
streng vertraulich zu behandeln.
2. Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von
Web2Know gefertigten Schriftstücke, Organisationspläne, Entwürfe,
Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen und Teststellungen nur für
seine eigenen Zwecke verwendet werden und sie Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Soweit an unseren Arbeitsergebnissen
Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei Web2Know.
3. Die Verpflichtung des Kunden zur Geheimhaltung und zum
Urheberschutz schließt ohne Beschränkung auch die Verpflichtung ein,
durch geeignete Schritte zu gewährleisten, dass die
Geheimhaltungsverpflichtung und der Urheberschutz auch von seinen
Mitarbeitern gewahrt wird.
4. Der Kunde erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und
Urheberrechte alle rechtlichen Risiken und Folgen selbst trägt.
§ 30. Sonstiges
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des EKAG/EKG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Web2Know kann Rechte und Pflichten aus den abgeschlossenen
Verträgen im Bereich Internet-Services (sowohl für kontinuierliche
Leistungen wie für Einzelleistungen) auf verbundene Unternehmen
übertragen. Web2Know hat den Kunden davon schriftlich in Kenntnis zu
setzen.
3. Sind Vorschriften dieser Bedingungen nichtig, unwirksam oder
anfechtbar, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die betroffene Klausel ist dann so auszulegen, dass der
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise
möglichst genau erreicht wird.
4. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
5. Nebenabreden/Sondervereinbarungen bedürfen in jedem Falle der
Schriftform.
6. Gerichtsstand für beide Parteien, soweit vereinbar, ist Calw.
Web2Know GmbH
Stuttgart 11.03.2003
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